Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneesport-Club Horb e.V.  

 

1. Veranstalter 

Veranstalter ist der Schneesportclub Horb e.V.. – im Folgenden: „SC H“. Er wird vom 1. Vorsitzenden Bernd Saur vertreten. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Reutestraße 1 in 72186 Dommelsberg. 

 

2. Abschluss des Reisevertrages 

Für jede Ausfahrt und jeden Schneesportkurs ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande. Die Satzung des SC H und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SC H werden Bestandteil des Vertrages. Sie liegen in der Geschäftsstelle aus und werden in der jeweils gültigen Form auf der Homepage www.schneesportclub-horb.de veröffentlicht. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt nicht. 

 

3. Bezahlung 

Bei Ausfahrten und Schneesportkursen ist der Betrag mit Abschluss des Vertrages fällig.  Wird der Betrag nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Anmeldung auf das Konto des SC H überwiesen behält sich der Veranstalter Rücktritt vor und vergibt den Platz anderweitig. 

 

4. Leistungsumfang 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei der jeweiligen Ausfahrt oder Schneesportkurs. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor aufgrund von Witterung, Straßenverhältnissen und Schneesituation den Leistungsumfang zu ändern und insbesondere ein anderes als das angegebene Skigebiet zu wählen. Der Kunde wird unverzüglich über solche Änderungen vor oder während der Reise / des Kurses informiert. Weitergehende Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.  

 

5. Preisveränderungen 

Die ausgeschriebenen Reisepreise haben bei Erscheinen des Programms Gültigkeit. Vorbehalten sind Kursschwankungen. Fehler bei der Zusammenstellung der Reisekosten können nachträglich berichtigt werden ebenso geänderte oder erhöhte Kosten, die dem SC H von Dritten im Zusammenhang mit der angebotenen Reise / Kurses in Rechnung gestellt werden.  

 

6a. Rücktritt durch den Kunden

 

Ein Rücktritt ist jederzeit vor Reise- / Kursbeginn möglich. Der Rücktritt bedarf zur Gültigkeit der Schriftform.

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

Für alle Ausfahrten sowie Schneesportkurse mit Übernachtung gelten folgende Stornobedingungen:

Ab Buchung bis 7 Tage vor Reisebeginn: 40% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 20.- Euro

6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70% des Gesamtpreises.

Bei Absage innerhalb 24h vor Reisebeginn oder Nichtantritt fallen 100% des Gesamtpreises an.

Für Schneesportkurse ohne Übernachtung gelten folgende Stornobedingungen:

Ab Buchung bis 7 Tage vor Reisebeginn: 10€ Bearbeitungsgebühr pro gebuchtem Kurstag

6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70% des Gesamtpreises.

Bei Absage innerhalb 24h vor Reisebeginn oder Nichtantritt fallen 100% des Gesamtpreises an. 

 

6b. Rücktritt durch den SC H

Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:

1. wenn der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

2. wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (insbesondere Streik, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

3. Mindestteilnehmerzahl: Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist zur unverzüglichen Information des Teilnehmers verpflichtet. Kann eine Veranstaltung nicht stattfinden, wird der bereits bezahlte Betrag auf das von ihm angegebene Konto zurück überwiesen. Dies kann nur erfolgen, wenn die Anmeldung vollständig ausgefüllt wurde. Dies obliegt ausschließlich dem angemeldeten Vertragspartner bzw. des gesetzlichen Vertreter. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. 

 

7. Haftung

Der SC H haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Verlust und Beschädigung der Schneesportgeräte kann grundsätzlich nicht gehaftet werden.  

 

8. Versicherungen 

Je nach Art und Umfang der Veranstaltung ist der Abschluss einer Unfall-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung empfehlenswert. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer verpflichtet, bei Antritt der Veranstaltung in Besitz einer ausreichenden privaten Haftpflichtversicherung zu sein.  Der SC H übernimmt gegenüber   40% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 20.- Euro  70% des Gesamtpreises. Teilnehmer oder Dritten grundsätzlich keine Haftung. Alle Mitglieder des SC Horb sind im Rahmen der bestehenden Verträge über den WLSB versichert.  

 

9. Bilder, Interne, Social Media

Die Mitglieder, Ausfahrtsteilnehmer und Kursteilnehmer des SC H erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Vereinsarbeit und der Ausfahrten und Kurse Lichtbilder gemacht und für die Pressearbeit, den Internetauftritt und für Social Media genutzt werden. Die Mitglieder, Ausfahrtsteilnehmer und Kursteilnehmer des SC H bzw. deren gesetzliche Vertreter geben ihre Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Aufnahmen. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem 1. Vorsitzenden schriftlich wie mündlich widerrufen werden. 

 

10. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SC H hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.